Versammlungsrecht

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Artikel 8 I GG)

„2014 – ein Rekordjahr für Demos“, meldete die Berliner Verwaltung zum Jahreswechsel. Rund 4950 Kundgebungen und Aufmärsche habe die Hauptstadt im vergangenen Jahr gesehen, fast doppelt so viele wie 2010. Die Deutschen machen, so die Botschaft, von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit reichlich Gebrauch – und setzen es auch durch, unabhängig von der politischen Ausrichtung. So haben im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 20 000 Menschen an rechtsextremen Aufmärschen teilgenommen, wie eine Antwort des Bundestags auf eine Kleine Anfrage der Linken ausweist, – trotz aller Versuche, die Neonazis zu blockieren.

Und dennoch: Die Versammlungsfreiheit ist das Freiheitsrecht, „das derzeit mit am stärksten bedroht ist“, urteilt Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. Aus Sicht der Bürgerrechtler werden die in den Ländergesetzen festgelegten Hürden für Demo-Anmelder immer höher. Häufig gibt es Klagen darüber, dass Demonstrierende unverhältnismäßigen polizeilichen Mitteln ausgesetzt sind, etwa gefilmt werden oder sich standardmäßig mit Tränengas und Wasserwerfern ausgerüsteten Beamten gegenüber sehen. Auch die wachsende Zahl von Sperrzonen wie beim G7-Gipfel in Elmau oder den Protesten gegen die EZB gibt Anlass zur Sorge. „In der Berichterstattung geht es allzu oft nur noch um die Frage, ob die Demo stattfand und ob es Gewalt am Rande gab“, konstatiert Singe. „Die Protestinhalte sind nur noch Nebensache.“

Trotz der düsteren Aussichten wollen wir Bürger*innen dazu motivieren ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

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