Artikel 5. I GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 5 Grundgesetz schützt die Freiheit der Kommunikation. Dies schließt sowohl die Meinungs- als auch die Pressefreiheit ein. Um so absurder scheint es, dass gerade die, die die Beschneidung der Meinungsfreiheit in Permanenz behaupten, genauso penetrant die Pressefreiheit angreifen.
Schlachtrufe wie „Lügenpresse auf die Fresse“ und Angriffe auf Journalist:innen haben im Schlepptau von Pegida, Legida und anderen (extrem) rechten Bewegungen in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Während eine kritische Rezeption von (insbesondere Massen-)Medien angebracht wäre, dominieren pauschalisierende Anfeindungen. Eine Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig weist für das Jahr 2015 (die Hochzeit der asyl- und demokratiefeindlichen Aufmärsche) bundesweit 43 physische Angriffe auf Medienvertreter:innen und im Folgejahr 19. 2018 stieg die Zahl vor allem infolge der rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz wieder auf. Auch im Kontext der so genannten Hygienedemonstrationen kam es wieder verstärkt Anfeindungen und Übergriffe auf Medienvertreter:innen.
Auf der anderen Seite stehen der unzureichende Schutz von Medienschaffenden durch den Staat zum Beispiel im Kontext von Versammlungslagen, Verschärfung von Gesetzen, die zur Einschränkung führen (z.B. des sächsischen Polizeigesetzes durch die Ermöglichung des Überwachens von Berufsgeheimnisträger:innen oder des Bundesverfassungsschutzgesetzes durch Antasten des Zeugnisverweigerungsrechtes für Journalist:innen) oder aber höhere Hürden um einen offiziellen Presseausweis beziehen zu können (seit 2017 nur noch für hauptberufliche Journalist:innen möglich).
Mit dem Projekt soll die Bedeutung der Pressefreiheit als wichtiges, die Demokratie mitkonstituierendes Grundrecht unterstrichen werden. Gerade in Zeiten von zunehmenden Anfeindungen gegen die Freiheit der Presse auf der einen, der Konzentration von Medienmacht und dem Diffundieren seriöser Informationsquellen durch Social Media auf der anderen Seite gilt es kritische, Demokratie und Humanismus verpflichtete Medienberichterstattung von unten zu stärken.
Ziel ist es den im Grundgesetz verankerten Gedanken der Pressefreiheit zu stärken und mittels praxisorientierter Komponenten zur aktiven Beteiligung an Medienprojekten zu animieren, die Demokratie und Humanismus verpflichtet sind. Dazu bedienen wir uns Vorträgen zur Geschichte und Realität der Pressefreiheit sowie Praxis-Workshops zur Vermittlung von Kompetenzen.