„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

„Das ist vollkommen, nichts anderes“, hat der Schriftsteller Navid Kermani in seiner Rede zum 65. Geburtstag des Grundgesetzes über dessen ersten Satz gesagt. Dies kann, bei aller berechtigten Kritik, etwa am Asylrecht, für die wesentlichen Aussagen des gesamten Textes gelten.

Es ist eine Verfassung, die Bürgern dieses Landes Freiheit in einem Ausmaß garantiert, das weltweit seinesgleichen sucht. Und doch zeigt sich, dass diese Freiheitsrechte immer wieder neu bestätigt, erstritten, durchgesetzt werden müssen. „Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus“, sagte kürzlich Martin Heiming vom Republikanischen Anwaltsverein und meinte die Vorratsdatenspeicherung. Oder von befreundeten Staaten, könnte man ergänzen. Aber auch die wachsende Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Basis und dem gesellschaftlichen Klima kann Anlass zur Sorge geben. Und es sei an die Bedeutung sozialer Rechte erinnert: Kein Mensch in Not ist in der Lage, seine Freiheitsrechte wahrzunehmen.

La Liberté versteht sich als Plattform zur Realisierung von Projekten, die sich ganz praktisch auf die Bewahrung dieser Freiheitsrechte beziehen. Sei es die Anmeldung einer Demonstration, die Nutzung eines Bankkontos oder die Beantragung von Fördermitteln. Mit Sitz in Leipzig, unterstützen wir bundesweit Menschen und Gruppen mit direktem Bezug zu folgenden Freiheitsrechten:

  • Artikel 2. I: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • Artikel 2. II: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
  • Artikel 4. I: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  • Artikel 5. I: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  • Artikel 5. III: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
  • Artikel 8. I: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  • Artikel 9. I: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  • Artikel 9. III: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
  • Artikel 11. I: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
  • Artikel 12. I: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
  • Sowie kosmopolitische Positionen zu „Artikel 16.“.